Wer Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Lampen, Wäschetrockner oder seit dem 20. Juni 2025 auch Smartphones und Tablets online verkauft, muss das EU‑Energielabel und das Produktdatenblatt im Angebot zeigen – das Label in der Nähe des Preises. Das verlangen die Energielabel-Verordnung (EU) 2017/1369 und die delegierten Verordnungen der einzelnen Produktgruppen. Welche Produkte betroffen sind, wie die Anzeige aussehen muss und woher du Label und Datenblatt bekommst.
Was im Online-Angebot stehen muss
Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 muss der Händler das Etikett (Label) des Lieferanten sichtbar ausstellen, „einschließlich im Fall des Online-Fernabsatzes“, und dem Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung stellen. Wie das im Internet genau aussieht, regelt jeweils ein Anhang der produktspezifischen Verordnung, für Kühlgeräte etwa Anhang VIII der Verordnung (EU) 2019/2016:
- Das Label steht in der Nähe des Preises, gut sichtbar und leserlich.
- Erlaubt ist eine geschachtelte Anzeige: Neben dem Preis steht dann ein Pfeil in der Farbe der Effizienzklasse mit dem Klassenbuchstaben in Weiß (Schriftgröße wie der Preis) und dem Spektrum der Klassen, etwa A–G. Das Label selbst erscheint beim ersten Klick, Mouse-over oder Antippen – als Pop-up, neuer Tab oder Einblendung.
- Kann das Bild nicht geladen werden, muss als Alternativtext die Effizienzklasse in Preis-Schriftgröße erscheinen.
- Das Produktdatenblatt steht ebenfalls in der Nähe des Preises – direkt, geschachtelt oder als Link auf die Produktdatenbank EPREL, der klar mit „Produktdatenblatt“ beschriftet ist.
Außerdem müssen visuelle Werbung und technisches Werbematerial für ein bestimmtes Modell die Effizienzklasse und das Spektrum der Klassen nennen (Art. 6 Buchst. a der Verordnung 2017/1369). Wenn du in einem Bullet Point technische Daten eines Kühlschranks aufzählst, gehört „Energieeffizienzklasse D (Spektrum A bis G)“ dazu – nicht nur „Klasse D“.
Welche Produkte betroffen sind
Ein Label brauchen nur Produktgruppen, für die es eine delegierte Verordnung gibt. Stand Oktober 2026 tragen diese Gruppen das neue Label mit der Skala A bis G (ohne Plusklassen):
| Produktgruppe | Verordnung, neues Label seit |
|---|---|
| Kühl- und Gefriergeräte, Weinkühlschränke | (EU) 2019/2016, seit 1. März 2021 |
| Geschirrspüler | (EU) 2019/2017, seit 1. März 2021 |
| Waschmaschinen und Waschtrockner | (EU) 2019/2014, seit 1. März 2021 |
| Elektronische Displays (Fernseher, Monitore) | (EU) 2019/2013, seit 1. März 2021 |
| Lichtquellen (Lampen, LED-Module) | (EU) 2019/2015, seit 1. September 2021 |
| Wäschetrockner | (EU) 2023/2534, seit 1. Juli 2025 |
| Smartphones und Slate-Tablets | (EU) 2023/1669, seit 20. Juni 2025 |
Das Smartphone-Label zeigt neben der Effizienzklasse auch Akkulaufzeit pro Ladung, Ladezyklen, Sturzfestigkeit (A–E), Reparierbarkeit (A–E) und die IP-Schutzart. Als „Slate-Tablet“ gelten nur Geräte mit mobilem Betriebssystem und ohne fest verbundene Tastatur; ein Tablet mit Desktop-Betriebssystem wie Windows fällt nicht darunter (Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung 2023/1669).
Noch mit dem alten Label (Plusklassen wie A+++ oder A++) laufen Stand Oktober 2026 unter anderem Klimageräte (626/2011), Raumheizgeräte (811/2013), Warmwasserbereiter (812/2013), Backöfen und Dunstabzugshauben (65/2014) sowie Einzelraumheizgeräte (2015/1186). Für Heizgeräte und Warmwasserbereiter hat die Kommission neue A–G-Labels vorbereitet; maßgeblich ist das Anwendungsdatum im Amtsblatt. Reifen haben ein eigenes Label nach Verordnung (EU) 2020/740.
Bei Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle trägt die Leuchte selbst kein Label; der Hersteller muss aber angeben, welche Lichtquelle enthalten ist.
EPREL: woher Label und Datenblatt kommen
Label und Produktdatenblatt erstellt nicht der Händler, sondern der Lieferant – Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter. Er muss jedes neue Modell vor dem Inverkehrbringen in der EU‑Produktdatenbank EPREL registrieren (Art. 4 der Verordnung 2017/1369) und dir Label und Datenblatt elektronisch bereitstellen.
- Auf jedem neuen Label sitzt ein QR-Code, der zum Eintrag des Modells in EPREL führt. Dort findest du die Registriernummer, das Label und das Datenblatt zum Herunterladen.
- Fehlt dir das Label, musst du es beim Lieferanten anfordern (Art. 5 Abs. 2). Das Datenblatt darfst du alternativ selbst aus der Datenbank laden (Art. 5 Abs. 3).
- Findest du ein Modell nicht in EPREL, frag beim Lieferanten nach, bevor du es anbietest – ohne Registrierung ist das Inverkehrbringen nicht zulässig.
- Achte auf die Modellkennung: Label und Datenblatt müssen exakt zu der Variante passen, die du verkaufst.
Amazon, eBay, Kaufland und Otto
Die delegierten Verordnungen verpflichten auch Plattformen: Ein Hosting-Anbieter, der den Direktverkauf zulässt, muss die Anzeige von Label und Datenblatt nach den Vorgaben ermöglichen und den Händler auf seine Pflicht hinweisen (z. B. Art. 5 der Verordnung 2019/2016). Du musst die Dateien aber selbst liefern:
- eBay: Label und Produktdatenblatt als Bild oder PDF im Bereich der Produktangaben hochladen, Energieeffizienzklasse und Spektrum in den Artikelmerkmalen angeben. Alternativ kannst du die EPREL-Registriernummer eintragen; eBay holt die Daten dann aus der Datenbank, empfiehlt aber, die vollständigen Angaben selbst hochzuladen.
- Amazon: In den betroffenen Kategorien fragt Amazon die EU‑Energieeffizienzklasse als Attribut ab und erwartet Label und Datenblatt als Dateien. Im Seller-Forum berichten Händler von deaktivierten Angeboten, wenn Klasse, Label oder Datenblatt fehlen oder nicht zusammenpassen.
- Kaufland und Otto Market: Welche Attribute und Upload-Felder es gibt, steht in der jeweiligen Seller-Hilfe der Kategorie. Prüf nach dem Hochladen in der Live-Ansicht, ob Pfeil und Label wirklich beim Preis erscheinen.
Häufige Fehler
| Statt | Besser |
|---|---|
| Kühlschrank mit Energieeffizienzklasse A+++ | Energieeffizienzklasse D (Spektrum A bis G) – die Plusklassen gibt es für Kühlgeräte seit März 2021 nicht mehr |
| Klasse D (in der Aufzählung technischer Daten) | Energieeffizienzklasse D (Spektrum A bis G) |
| Label nur als siebtes Produktbild | Label bzw. Klassenpfeil in der Nähe des Preises |
| Link „Mehr Infos“ zur Hersteller-Website | Link „Produktdatenblatt“ auf den EPREL-Eintrag oder das Datenblatt selbst |
| altes Trocknerlabel mit A+++ | neues Label nach Verordnung (EU) 2023/2534 |
| besonders energiesparend | Verbrauch laut Label, z. B. 150 kWh/Jahr |
Pauschale Aussagen wie „energieeffizient“ oder „energiesparend“ fallen in Deutschland seit dem 27. September 2026 außerdem unter das Green-Claims-Verbot, sofern das Produkt nicht Klasse A erreicht. Die konkreten Werte vom Label sind die sichere Alternative.
Listing prüfen
Label und Datenblatt prüft Nordova nicht – die gehören in die Upload-Felder des Marktplatzes. Den Text aber schon: Der kostenlose Listing-Check findet pauschale Energiespar- und Umweltaussagen und CE-Formulierungen wie „CE-geprüft“ in Titel, Bullet Points und Beschreibung. Für Elektrogeräte lohnt außerdem ein Blick auf die WEEE-Registrierungsnummer.