Kostenloses Tool · GPSR

GPSR-Generator

Seit dem 13. Dezember 2024 muss jedes Online-Angebot zeigen, wer das Produkt hergestellt hat, wer in der EU dafür verantwortlich ist und wie es sich identifizieren lässt. Füll das Formular aus und kopier einen sauberen Block auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Polnisch.

Was Artikel 19 GPSR verlangt

Artikel 19 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verlangt in jedem Online-Angebot den Namen, die Postanschrift und die elektronische Adresse des Herstellers, Angaben zur Identifizierung des Produkts – ein Bild, seinen Typ und jede weitere Kennung wie Chargen- oder Seriennummer oder EAN – sowie die Warn- und Sicherheitshinweise, die auf dem Produkt oder seiner Verpackung stehen, in der Sprache des Landes, in dem der Käufer kauft.

Sitzt der Hersteller nicht in der EU, muss das Angebot zusätzlich die verantwortliche Person in der EU mit Name, Postanschrift und elektronischer Adresse nennen: den Importeur, einen Bevollmächtigten oder einen Fulfilment-Dienstleister. Ohne sie darf das Produkt in der EU nicht verkauft werden.

Amazon, eBay, Kaufland und Otto haben eigene Produktsicherheitsfelder für diese Angaben, und genau die prüfen sie. Trag die Daten dort ein; den Block nutzt du für deinen eigenen Shop, für Beschreibungen und für Marktplätze ohne solche Felder.

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