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LUCID, WEEE-Reg.-Nr., Batterien: was ins Angebot gehört

Veröffentlicht am 13. Oktober 2026

Wer in Deutschland verpackte Ware, Elektrogeräte oder Batterien verkauft, braucht je nach Rolle bis zu drei Registrierungen: LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die WEEE-Reg.-Nr. und die Batterie-Registrierung bei der stiftung ear. Ins Angebot gehört davon gesetzlich nur die WEEE-Nummer (§ 6 Abs. 3 ElektroG); die anderen Nummern prüfen die Marktplätze auf Kontoebene. Was seit dem neuen Verpackungsrecht vom 12. August 2026 gilt und was Amazon & Co. verlangen.

Drei Register, drei Nummern

BereichRegister und Rechtsgrundlage
VerpackungenLUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR); seit dem 12. August 2026 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und EU‑Verpackungsverordnung (EU) 2025/40
Elektro- und ElektronikgeräteWEEE-Reg.-Nr. bei der stiftung ear; Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
BatterienRegistrierung bei der stiftung ear; Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), in Kraft seit dem 7. Oktober 2025

Registrieren muss sich der Hersteller im Sinne des jeweiligen Gesetzes – nicht jeder Händler. Hersteller ist typischerweise, wer Ware unter eigener Marke anbietet, wer sie als Erster nach Deutschland einführt oder wer aus dem Ausland direkt an Verbraucher in Deutschland verkauft. Für Versandverpackungen bist du als Online-Händler fast immer selbst Hersteller.

Verpackungen: LUCID nach dem neuen VerpackDG

Seit dem 12. August 2026 gilt in Deutschland das VerpackDG, das das Verpackungsgesetz abgelöst hat und die EU‑Verpackungsverordnung durchführt. Die Grundpflichten bleiben vertraut:

  • Registrierung bei der ZSVR vor dem erstmaligen Bereitstellen, inklusive aller Markennamen (§ 6 VerpackDG). Die Registrierung kannst du nicht an Dienstleister abgeben (§ 5 Abs. 1).
  • Systembeteiligung für Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen – Versandkartons, Füllmaterial und Klebeband eingeschlossen (§ 7).
  • Regelmäßige Datenmeldungen der Mengen an die ZSVR (§ 9).
  • Händler ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen; die Registrierung bleibt aber ihre eigene Pflicht (§ 5 Abs. 2).

Übergang (§ 68 VerpackDG): Wer nach altem Recht registriert war, gilt weiter als registriert, muss Änderungen aber bis zum 12. November 2026 nachtragen. Wer erst durch das neue Recht registrierungspflichtig wurde, musste sich bis zum 12. September 2026 registrieren. Alte Systembeteiligungen laufen längstens bis zum 31. Dezember 2026.

Im Angebot musst du die LUCID-Nummer nicht nennen. Ohne Registrierung dürfen Händler die Ware aber nicht bereitstellen (§ 13 VerpackDG), und Online-Plattformen müssen vor der Nutzung eine Bestätigung der LUCID-Registrierung und eine Selbstzertifizierung zur Herstellerverantwortung einholen.

Elektrogeräte: die WEEE-Reg.-Nr. gehört ins Angebot

Hersteller müssen sich vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear registrieren, getrennt nach Geräteart und Marke (§ 6 Abs. 1 ElektroG). § 6 Abs. 3 ElektroG ist eindeutig: „Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben.“ Für dich als Hersteller heißt das: die Nummer in jedes Angebot für das Gerät und auf jede Rechnung.

StattBesser
„Elektrogeräte-Registrierung vorhanden“„WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678“ (deine eigene Nummer)
Nummer nur im ImpressumNummer im Angebot und auf der Rechnung
Nummer des Lieferanten bei eigener Markeeigene Registrierung für deine Marke

Verkaufst du Geräte einer fremden, registrierten Marke weiter, bist du Vertreiber und hast keine eigene Nummer. Vorsicht: Wer als Vertreiber vorsätzlich oder fahrlässig neue Geräte nicht registrierter Hersteller anbietet, gilt nach § 3 Nr. 9 ElektroG selbst als Hersteller – mit allen Pflichten. Marktplatzbetreiber dürfen das Anbieten von Geräten nicht registrierter Hersteller nicht ermöglichen, Fulfilment-Dienstleister dürfen sie nicht lagern oder versenden (§ 6 Abs. 2 ElektroG).

Batterien: Registrierung und Rücknahmehinweise

Die Regeln der EU‑Batterieverordnung zur erweiterten Herstellerverantwortung gelten seit dem 18. August 2025, das deutsche BattDG seit dem 7. Oktober 2025; es hat das Batteriegesetz ersetzt. Hersteller müssen sich vor dem ersten Bereitstellen bei der stiftung ear mit Marke und Batteriekategorie registrieren (§ 5 BattDG) – auch für Batterien, die in Geräten eingebaut sind. Alte Registrierungen nach dem Batteriegesetz galten nur bis zum 15. Januar 2026 fort (§ 64 BattDG).

Eine Pflicht, die Batterie-Registrierungsnummer im Angebot zu nennen, enthält das BattDG nicht. Für Fernabsatzhändler gibt es aber eine Hinweispflicht (§ 24 Abs. 3 BattDG): Altbatterien können unentgeltlich zurückgegeben werden, Endnutzer sind zur Rückgabe gesetzlich verpflichtet, dazu die Informationen nach Art. 74 der Batterieverordnung, etwa die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne. Diese Hinweise gibst du gut sichtbar in deinen Darstellungsmedien oder schriftlich mit der Sendung.

Was ins Listing gehört und was ins Konto

AngabeWo
WEEE-Reg.-Nr. (wenn du Hersteller bist)Im Angebot und auf der Rechnung
Hinweise zur Rückgabe von AltbatterienIm Shop oder in der Sendung, gut sichtbar
LUCID-RegistrierungsnummerIm Seller-Konto, wenn der Marktplatz sie abfragt
Batterie-Registrierung der stiftung earIm Seller-Konto, wenn der Marktplatz sie abfragt
Systembeteiligung, DatenmeldungenGegenüber dem System und der ZSVR, nicht im Listing

Amazon fragt die Nummern in Seller Central für Deutschland nach Kategorien ab – für Verpackungen die 13-stellige LUCID-Nummer, für Elektrogeräte die Registrierung bei der stiftung ear – und kann nicht konforme Angebote deaktivieren. Auch eBay, Kaufland und OTTO Market müssen die Registrierungen ihrer Händler prüfen, weil das Gesetz es ihnen vorschreibt. Halte die Nummern aktuell: Endet eine Registrierung, kann der Marktplatz die betroffenen Angebote sperren.

Ausblick: Textilien

Die Richtlinie (EU) 2025/1892 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis April 2028 Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe einzurichten – ausdrücklich auch für Online-Händler. Wie die deutsche Umsetzung aussieht und ob es eine eigene Registrierungsnummer gibt, steht noch nicht fest. Für Textilien gelten bis dahin die bekannten Kennzeichnungsregeln, siehe Textilkennzeichnung.

Listing prüfen

Der kostenlose Listing-Check erkennt Elektrogeräte und Batterien im Text und erinnert an die WEEE-Nummer und die Batterie-Hinweise. Die Herstellerangaben nach der Produktsicherheitsverordnung baust du mit dem GPSR-Generator; was dazu gehört, steht im Guide zu GPSR-Pflichtangaben.

Quellen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz, § 6 (Registrierung)
  2. Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
  3. Zentrale Stelle Verpackungsregister: Pflichten für Online-Händler
  4. Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
  5. Umweltbundesamt: BattDG in Kraft getreten
  6. Amazon: Erweiterte Herstellerverantwortung (Übersicht, französisch)

Informationen für Händler, keine Rechtsberatung.

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