Regeln für den Listing-Text

Grundpreis-Pflicht: PAngV-Regeln für Online-Händler

Veröffentlicht am 13. Oktober 2026

Wer Verbrauchern Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, muss neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben – seit dem 28. Mai 2022 grundsätzlich pro 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³ (§§ 4, 5 PAngV). Hier steht, wann die Pflicht gilt, wie du richtig rechnest, wie Amazon, eBay und Kaufland den Grundpreis anzeigen und welche Fehler am häufigsten abgemahnt werden.

Die Regel: § 4 PAngV

Nach § 4 Abs. 1 PAngV hat jeder Unternehmer, der Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder unter Angabe von Preisen dafür wirbt, „neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben“. Der Grundpreis ist nach § 2 Nr. 4 PAngV der Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

Die Pflicht gilt also nicht nur auf der Angebotsseite, sondern auch in jeder Werbung mit Preis – etwa in Google-Shopping-Anzeigen, Newslettern oder Social-Media-Posts mit Preisangabe. Entfallen darf der Grundpreis nur, wenn er mit dem Gesamtpreis identisch ist, zum Beispiel bei genau 1 l Speiseöl oder 1 kg Mehl.

Zur Platzierung: Der BGH hat 2022 (Urteil vom 19. Mai 2022, I ZR 69/21, noch zur alten Fassung) verlangt, dass Grund- und Gesamtpreis auf einen Blick wahrnehmbar sind. Daran orientiert sich die Praxis weiter. Ein Grundpreis, der erst per Mouseover, in der Produktbeschreibung oder hinter einem Link erscheint, reicht nicht.

Mengeneinheiten: 1 kg und 1 l statt 100 g

Nach § 5 Abs. 1 PAngV ist die Mengeneinheit für den Grundpreis jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Die frühere Ausnahme, nach der kleine Packungen bis 250 g oder 250 ml pro 100 g oder 100 ml ausgezeichnet werden durften, ist mit der neuen PAngV am 28. Mai 2022 weggefallen. Wer heute noch „100 g = 1,20 €“ schreibt, verwendet eine unzulässige Einheit.

  • Ware, die üblicherweise in großen Mengen verkauft wird (ab 50 kg, 100 l oder 100 m), darf nach der allgemeinen Verkehrsauffassung ausgezeichnet werden (§ 5 Abs. 1 PAngV).
  • Bei Lebensmitteln mit Abtropfgewicht bezieht sich der Grundpreis auf das Abtropfgewicht (§ 5 Abs. 4 PAngV).
  • Bei Wasch- und Reinigungsmitteln darf eine übliche Anwendung als Einheit dienen, etwa „pro Waschgang“; bei portionierten Produkten, wenn die Zahl der Portionen zusätzlich zur Gesamtfüllmenge angegeben ist (§ 5 Abs. 5 PAngV).

Ausnahmen, die für Marktplatzhändler zählen

§ 4 Abs. 3 PAngV nimmt bestimmte Waren aus. Für Online-Händler sind vor allem diese relevant:

  • Waren mit einer Nennfüllmenge unter 10 g oder 10 ml, etwa Kosmetikproben.
  • Waren, die aus verschiedenen Erzeugnissen bestehen, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind. Gerichte legen das eng aus: Bei Tee-Sets aus getrennten Sorten wurde die Ausnahme bejaht, bei gleichartigen Ölfarben in mehreren Farbtönen verneint. Ein Set aus Duschgel und Bodylotion fällt eher darunter, ein 3er-Pack Duschgel nicht.
  • Kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung von Haut, Haaren oder Nägeln dienen – Lippenstift, Nagellack, Make-up. Shampoo, Creme oder Duschgel sind davon nicht erfasst.
  • Parfüms und parfümierte Duftwässer mit mindestens 3 % Duftöl und mindestens 70 % reinem Ethylalkohol.

Auch ohne Grundpreis musst du bei Kosmetik die Nennfüllmenge angeben – mehr dazu im Guide zu Kosmetik-Werbeaussagen.

Rechenbeispiele

Grundpreis = Gesamtpreis ÷ Füllmenge in der Bezugseinheit. Rechne bei Multipacks mit der gesamten Füllmenge des Angebots.

AngebotGrundpreis
Shampoo 250 ml für 4,95 €4,95 € ÷ 0,25 l = 19,80 €/l
Kaffeebohnen 500 g für 7,49 €7,49 € ÷ 0,5 kg = 14,98 €/kg
Cashewkerne 125 g für 2,99 €2,99 € ÷ 0,125 kg = 23,92 €/kg
3 × 300 ml Duschgel für 8,97 €8,97 € ÷ 0,9 l = 9,97 €/l
Baumwollstoff 2,5 m für 22,50 €22,50 € ÷ 2,5 m = 9,00 €/m
Holzlasur 750 ml für 18,99 €18,99 € ÷ 0,75 l = 25,32 €/l

So sieht das neben dem Preis aus: „4,95 € (19,80 €/l) inkl. MwSt., zzgl. Versand“. Ändert sich der Preis – etwa durch eine Aktion oder automatische Preisanpassung –, muss sich der Grundpreis mitändern.

So zeigen Amazon, eBay und Kaufland den Grundpreis

MarktplatzWas du pflegst
AmazonDie Attribute unit_count (Menge) und unit_count_type (Einheit, z. B. Gramm, Milliliter, Meter). Amazon berechnet daraus den Preis pro Einheit. Seit dem 30. September 2021 verlangt Amazon die beiden Felder auf Amazon.de für viele Produkttypen, neue oder geänderte Listings ohne sie werden abgelehnt.
eBayAnzahl der Einheiten und Maßeinheit in den Artikelmerkmalen. eBay teilt den Preis durch die Zahl der Einheiten und zeigt den Grundpreis unter dem Sofort-Kaufen-Preis. Beispiel aus der eBay-Hilfe: 100 g für 3,99 € mit Grundpreis pro kg → Anzahl 0,1. Reine Auktionen ohne Sofort-Kaufen brauchen keinen Grundpreis.
KauflandDie Grundpreiseinheit in den Produktdaten. Kaufland stellt klar, dass die Händler für korrekte Grundpreisangaben verantwortlich sind.

Auf jedem Marktplatz gilt: Die Plattform rechnet, haften musst du. Kontrolliere nach dem Einstellen die Angebotsseite, die Varianten und die Suchergebnisliste. Bei eBay-Variantenangeboten mit unterschiedlichen Grundpreisen gehört der Grundpreis zu jeder Variante.

Typische Fehler, die abgemahnt werden

  • Grundpreis fehlt ganz – häufig bei Kosmetik, Reinigungsmitteln, Farben, Lebensmitteln, Meterware.
  • Noch „pro 100 g“ oder „pro 100 ml“ statt pro kg oder l.
  • Falsche Menge im Marktplatzfeld: Packungsanzahl „1“ mit Einheit „Stück“ statt der Füllmenge, oder beim Multipack nur der Inhalt einer Flasche.
  • Grundpreis nur in der Beschreibung, im Bild oder per Mouseover statt neben dem Preis.
  • Preis in der Suchliste, in Galerieansichten oder in „Kunden kauften auch“-Boxen ohne Grundpreis.
  • Set und Bundle ohne Grundpreis, obwohl die Ausnahme für verschiedene Erzeugnisse nicht greift.
  • Preisänderung ohne Anpassung des Grundpreises.

Fehlende Grundpreise gehören zu den Klassikern unter den Abmahnungen, weil sie leicht automatisiert zu finden sind. Wie eine Abmahnung abläuft und worauf du achten musst, steht im Guide Abmahnung für Marktplatzhändler.

Listing prüfen

Der kostenlose Listing-Check erinnert bei Kosmetik mit Füllmengenangabe an den Grundpreis und findet unzulässige Werbeaussagen. Den Grundpreis selbst rechnet er nicht nach – nimm dafür die Tabelle oben und kontrolliere die Live-Seite. Für Titel nach Marktplatz-Regeln gibt es den Titel-Checker.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung, § 4 (Grundpreis)
  2. Preisangabenverordnung, § 5 (Mengeneinheiten)
  3. Preisangabenverordnung, § 2 (Begriffsbestimmungen)
  4. eBay-Hilfe: Grundpreis angeben
  5. Amazon Seller Forums: unit_count und unit_count_type ab 30. September 2021
  6. IT-Recht Kanzlei: Leitfaden zur Preisangabenverordnung

Informationen für Händler, keine Rechtsberatung.

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