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Textilkennzeichnung: warum „Bambus“ nicht erlaubt ist

Veröffentlicht am 12. Oktober 2026 · Aktualisiert am 13. Oktober 2026

Kleidung, Bettwäsche und andere Textilien müssen ihre vollständige Faserzusammensetzung vor dem Kauf zeigen – online genauso wie im Laden. Erlaubt sind nur die Faserbezeichnungen aus Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011, mit Prozentangabe und auf Deutsch. „Bambus“, „Mikrofaser“ oder Abkürzungen wie „PES“ gehören nicht dazu, und „100 %“ darf nur ein reines Produkt tragen.

Die Regel

Nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 muss die Faserzusammensetzung für Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein, „auch in Fällen, in denen der Kauf auf elektronischem Wege erfolgt“. Für dein Angebot heißt das:

  • jede Faser mit ihrem Gewichtsanteil in Prozent, in absteigender Reihenfolge (Art. 9 Abs. 1),
  • nur Bezeichnungen aus Anhang I (Art. 5),
  • in der Amtssprache des Landes, in dem du verkaufst – auf Amazon.de, Otto oder Kaufland also auf Deutsch (Art. 16 Abs. 3),
  • gut lesbar im Angebot selbst, nicht nur auf einem Foto des Etiketts.

Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz verlangt die Angaben ausdrücklich auch beim Verkauf „auf elektronischem Wege“ und in deutscher Sprache; Händler müssen sie sicherstellen (§ 4 Abs. 1, 4 und 5 TextilKennzG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro (§ 12) und werden außerdem von Mitbewerbern abgemahnt.

Nur Bezeichnungen aus Anhang I

Anhang I listet die zulässigen Faserbezeichnungen, von Wolle und Baumwolle über Viskose, Modal und Lyocell bis Polyester, Polyamid oder Nylon und Elasthan. Andere Namen sind für die Zusammensetzung nicht erlaubt, und die Namen aus Anhang I dürfen nicht für andere Fasern verwendet werden, auch nicht als Wortbestandteil oder Adjektiv (Art. 5 Abs. 2).

Nicht erlaubtStattdessen
Bambus, BambusfaserViskose (meistens), Lyocell oder Modal – je nach Herstellverfahren, laut Datenblatt des Lieferanten
Mikrofaserdie tatsächliche Faser, z. B. Polyester oder Polyamid
PES, CO, EL, PAPolyester, Baumwolle, Elasthan, Polyamid
Spandex, Lycra (allein)Elasthan – die Marke LYCRA® nur direkt daneben
Kunstseide, SeidenoptikViskose oder Polyester – „Seide“ nur für echte Seide
Leinenoptik (aus Baumwolle)Baumwolle; die Optik separat beschreiben

Markennamen wie TENCEL™ darfst du zeigen, aber nur unmittelbar vor oder hinter der Faserbezeichnung, etwa „100 % Lyocell (TENCEL™)“ (Art. 16 Abs. 2). Woraus eine Viskose gewonnen wurde, ist eine zusätzliche Information, die getrennt von der Zusammensetzung stehen muss. Am sichersten ist es, „Bambus“ aus Titel und Zusammensetzung ganz herauszuhalten.

„100 %“ und „rein“

„100 %“, „rein“ oder „ganz“ – und ähnliche Wörter wie „pur“ – dürfen nur ein Produkt beschreiben, das ausschließlich aus einer Faser besteht (Art. 7 Abs. 1). Ein Shirt aus 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan ist nicht „100 % Baumwolle“, auch nicht im Titel oder in einem Bullet Point.

Eine Toleranz gibt es nur für technisch unvermeidbare Fremdfasern: höchstens 2 % des Gewichts, bei Streichgarn-Erzeugnissen 5 %, und nur, wenn sie nicht systematisch beigemischt werden (Art. 7 Abs. 2). Elasthan für Stretch wird immer bewusst zugesetzt und fällt nie darunter.

Sonderfälle

  • „Schurwolle“ ist nur für Wolle erlaubt, die noch nie in einem fertigen Erzeugnis verarbeitet war (Art. 8, Anhang III).
  • Fasern mit bis zu 5 % Anteil, oder zusammen bis zu 15 %, dürfen als „sonstige Fasern“ mit ihrem Gesamtanteil angegeben werden, wenn sie bei der Herstellung schwer zu bestimmen sind (Art. 9 Abs. 2).
  • Enthält das Produkt Leder, Pelz oder Horn als nichttextilen Teil, gehört auf das Etikett der Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ (Art. 12). Für Online-Angebote nimmt § 4 Abs. 5 TextilKennzG diesen Hinweis in Deutschland aus; schaden tut er im Angebot nicht.
  • Besteht ein Produkt aus Teilen mit unterschiedlicher Zusammensetzung, etwa Oberstoff und Futter einer Jacke, wird jedes Teil getrennt angegeben (Art. 11). Ausgenommen sind nur Teile unter 30 % des Gewichts, die nicht das Hauptfutter sind.

Pauschale Umweltwörter wie „nachhaltige Baumwolle“ sind ein anderes Problem, siehe Green-Claims-Verbot. Wie du die Zusammensetzung in einem Amazon-Titel unterbringst, ohne ihn zu überladen, steht unter Amazon-Produkttitel.

Beispiel

Vorher
Bambus T-Shirt Damen, 100 % natürlich, super weich, mit Stretch
Nachher (Titel)
Damen T-Shirt aus Viskose mit Elasthan, Rundhals, Schwarz
Nachher (Zusammensetzung)
95 % Viskose, 5 % Elasthan

Das „100 % natürlich“ fällt weg: Viskose ist eine aus Zellstoff hergestellte Chemiefaser, und das Shirt besteht nicht aus einer einzigen Faser.

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Quellen

  1. Verordnung (EU) Nr. 1007/2011, Art. 5, 7, 8, 9, 11, 12 und 16, Anhang I (EUR-Lex)
  2. Textilkennzeichnungsgesetz § 4 (Anforderungen, auch im Online-Handel)
  3. Textilkennzeichnungsgesetz § 12 (Bußgeldvorschriften)

Informationen für Händler, keine Rechtsberatung.

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