Marktplätze

Kaufland Produktdaten: Titel, Beschreibung, GPSR

Veröffentlicht am 13. Oktober 2026

Auf Kaufland legst du ein Produkt einmal pro EAN an – mit sechs Pflichtattributen (EAN, Kategorie, Titel, Beschreibung, Bilder, Hersteller) und den Attributen, die deine Kategorie verlangt. Kaufland empfiehlt Titel mit 50–80 Zeichen und Beschreibungen mit 150–5.000 Zeichen, jeweils in der Landessprache des Marktplatzes; ohne GPSR-Kontaktdaten wird ein Angebot vom Verkauf ausgeschlossen. Hier die Regeln Feld für Feld, Stand Oktober 2026.

So funktionieren Produktdaten bei Kaufland

Kaufland arbeitet mit einer Produktseite pro EAN. Gibt es die EAN schon im Katalog, hängst du nur dein Angebot an (Preis, Bestand, Zustand, Versandgruppe). Gibt es sie noch nicht, legst du die Produktdaten selbst an – im Seller Portal unter „Angebotsmanagement“ → „Angebote“ → „+Angebot erstellen“ (wird die EAN nicht gefunden: „+Neues Produkt anlegen“), per CSV-Datei/Feed oder über die API.

Für ein neues Produkt verlangt Kaufland in jeder Kategorie sechs Attribute: EAN, Kategorie, Produkttitel, Produktbeschreibung, Produktbilder und Hersteller. Dazu kommen kategoriespezifische Pflichtattribute, teils wegen EU‑Recht. Fehlt ein Pflichtattribut, sind die Produktdaten ungültig und werden nicht angezeigt; der Bereich „Ungültige Artikel“ unter „Reporte“ zeigt, welche Angebote blockiert sind und warum.

Eine Registrierung reicht für alle Kaufland-Marktplätze. Stand Oktober 2026 nennt Kaufland neun: Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowakei, Polen, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande (Kaufland.nl ist seit September 2026 online, Kaufland.es seit Anfang Oktober 2026). Du brauchst ein gewerbliches Verkäuferkonto und eine USt-IdNr.; sitzt dein Unternehmen nicht im jeweiligen Land, verlangt Kaufland eine USt-IdNr. dieses Landes oder eine für OSS registrierte USt-IdNr. Die Rücksendeadresse muss in der EU liegen.

Titel: 50–80 Zeichen, Marke zuerst

Die Produktdaten-Guideline von Kaufland empfiehlt 50–80 Zeichen; längere Titel können gekürzt oder teilweise ausgeblendet werden. Marke und Produktname gehören nach vorn, die Kernfunktion muss erkennbar sein, dazu die entscheidende Größe oder Menge. Zahlen schreibst du als Ziffern („15“ statt „fünfzehn“).

  • Keine Symbole, Emojis oder ungewöhnlichen Sonderzeichen (✓, ★, !!!).
  • Keine durchgehenden Großbuchstaben und kein CamelCase – außer die Marke schreibt sich so.
  • Keine Keyword-Ketten, gestapelten Synonyme oder doppelten Wörter.
  • Keine Werbe-, Preis- oder Zustandsaussagen („BESTSELLER“, „SALE“, „neu“) und keine Verkäuferinformationen.
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Der Titel-Checker prüft Länge, verbotene Zeichen und Wortwiederholungen für Kaufland und die anderen Marktplätze.

Beschreibung und Keywords

Kaufland empfiehlt mindestens 150 und höchstens 5.000 Zeichen: gut lesbarer Fließtext plus eine Liste mit technischen und funktionalen Details. Ein eigenes Feld für Bullet Points gibt es nicht – die Merkmalsliste gehört in die Beschreibung. Reiner Text und HTML sind möglich; JavaScript und besondere Schriftarten nicht, Fettdruck nur in Zwischenüberschriften.

Laut Guideline nicht erlaubt in der Beschreibung:

  • Links, Bilder und Videos;
  • Versandinformationen, Kontaktdaten, Preise, Rabatte und Garantieinformationen;
  • Werbetexte, Gesundheitsversprechen, Falschinformationen und Keyword-Spam;
  • Erklärungen zu Produkttests;
  • getippte Symbole in Aufzählungen – nutze eine echte Liste;
  • automatisch erstellte Übersetzungen.

Das Feld „short_description“ (Kurzbeschreibung) erscheint nicht auf der Produktseite, sondern dient als Keyword-Feld für die Kaufland-Suche. Trenne die Begriffe mit Kommas, nur Text und Zahlen, kein HTML, keine Emojis, und gib höchstens etwa zehn passende Keywords an – Synonyme, nach denen Kunden suchen, keine fremden Marken und kein Sprachenmix.

Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ in Deutschland verboten – mehr im Ratgeber zum Green-Claims-Verbot. „CE-geprüft“ ist irreführend, weil CE kein Prüfsiegel ist; siehe CE- und Prüfzeichen-Aussagen.

Attribute und Bilder

Fülle alle Attribute aus, die deine Kategorie anbietet, nicht nur die Pflichtfelder. Farbe, Material und Größe steuern Filter und Variantenbildung; die Pflichtattribute je Kategorie veröffentlicht Kaufland in der API-Dokumentation und den Datei-Vorlagen. Verwende die richtigen Maßeinheiten und widersprich deinem Text nicht – Kauflands eigene Negativbeispiele sind eine „Höhe 11 cm“, die nicht die Produkthöhe ist, und das Material „Gusseisen“ zusammen mit der Holzart „MDF“.

Größe
mind. 1.024 px Höhe oder Breite; für Zoom 2.048 px empfohlen
Anzahl
5–10 Bilder aus verschiedenen Perspektiven und Details
Datei
max. 10 MB; .png, .jpg, .jpeg, .webp, .tiff oder .gif
Hauptbild
ganzes Produkt, klare Silhouette, weißer Hintergrund, ohne Verpackung
Nicht erlaubt
Collagen, Rahmen, Text, Logos, Flaggen, Preis- oder Lieferinfos, Siegel
Alt-Text
laut Kaufland seit Juni 2025 Pflicht: Spalten „picture.url“ und „picture.alt_text“

Sprache pro Marktplatz

Produktdaten müssen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes vorliegen: Deutsch für Kaufland.de und Kaufland.at, Tschechisch für .cz, Slowakisch für .sk, Polnisch für .pl, Französisch für .fr, Italienisch für .it, Spanisch für .es und Niederländisch für .nl. Ein deutscher Titel auf Kaufland.pl ist schlicht falsche Datenqualität.

Du hast zwei Wege: Entweder lädst du eigene übersetzte Produktdaten je Marktplatz hoch, oder du aktivierst Kauflands kostenlose Übersetzung unter „Einstellungen“ → „Shop-Einstellungen“ → „Übersetzung & Übertragung“ (Häkchen bei „Textübersetzung & Bildübertragung von Produktdaten“). Nutzt du die Übertragung, lädst du auf dem Zielmarktplatz nur Angebotsdaten hoch, keine Produktdaten – vorher dort hochgeladene Produktdaten löschst du.

Gleichzeitig sagt die Guideline, dass automatisch erstellte Übersetzungen in der Beschreibung nicht zulässig sind, und zeigt eine schlechte Maschinenübersetzung als Negativbeispiel. Praktisch heißt das: Übersetzt du selbst, lass den Text von jemandem prüfen, der die Sprache schreibt – zumindest für deine wichtigsten Artikel. Worauf es ankommt, steht im Ratgeber zu maschinell übersetzten Angeboten.

GPSR-Felder im Seller Portal

Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in jedem Online-Angebot Hersteller, EU‑verantwortliche Person (bei Herstellern außerhalb der EU), Produktkennung und Sicherheitsinformationen (Verordnung (EU) 2023/988, Art. 19). Kaufland schließt Angebote ohne diese Kontaktdaten systematisch vom Verkauf aus.

Wo
Angebotsmanagement → Importe verwalten → „[NEU] Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)“
Kontakte
Hersteller und verantwortliche Person für die EU, getrennt angelegt
Pflichtfelder
Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land, E‑Mail-Adresse oder Website-URL
Optional
Telefonnummer
Sicherheitshinweise
Attribut „safety_guidelines“, in der Landessprache des Marktplatzes
Dokumente
„safety_data_sheet“ und „ce_certificate“ (PDF oder Bild)
Kontrolle
GPSR-Report unter den Produktdaten-Reporten (Spalten „is_compliant“, „reason“)

Beim Speichern bestätigst du per Häkchen, dass du die rechtliche Verantwortung für die Angaben übernimmst. Die alte Seite „[ALT] Verantwortliche Person für die EU“ und das API-Attribut „product_safety_contact“ sind seit dem 15. Mai 2026 aus den Produktdaten entfernt. Hersteller- und EU‑Kontakte werden automatisch auf deine anderen Kaufland-Marktplätze übertragen, Sicherheitshinweise nur bei aktivierter automatischer Übersetzung und Übertragung. Den Sicherheitsblock schreibt der GPSR-Generator; die rechtlichen Hintergründe stehen im Ratgeber GPSR in Online-Angeboten.

Angebot prüfen

Füge Titel, Beschreibung und Keywords deines Kaufland-Angebots in den kostenlosen Listing-Check ein: Er misst den Titel an Kauflands Grenzen und findet Werbefloskeln, Kontaktdaten, verbotene Umweltaussagen und „CE-geprüft“ – in allen sechs Sprachen. Nordova schreibt Kaufland-Angebote auf Deutsch, Polnisch, Französisch, Italienisch und Spanisch nach diesen Regeln.

Quellen

  1. Kaufland Seller University: Produktdaten-Guideline
  2. Kaufland Seller University: Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
  3. Kaufland Seller University: Produktdaten allgemein
  4. Kaufland Global Marketplace: auf neun Kaufland-Marktplätzen verkaufen
  5. Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), Art. 19
  6. RetailDetail (8. September 2026): Kaufland.nl ist online (englisch)
  7. Alimarket (6. Oktober 2026): Kaufland startet in Spanien (spanisch)

Informationen für Händler, keine Rechtsberatung.

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